Sehr geehrte Besucher unserer Homepage,
unser im Jahr 1919 gegründeter Kleingartenverein „Freiland" e.V. befindet sich im Leipziger Ortsteil Paunsdorf, Stadtbezirk Ost in der Döllingstraße 33.

Ein Spaziergang durch unseren Verein lädt zum Verweilen auf unserer Vereinswiese mit Blick zum architektonischen Wasserturm ein. Der Wasserspeicher selbst ist ein Behälter aus genietetem Stahlblech mit einem Fassungsvolumen von 350.000 Liter. Erwähnenswert sind die kleinen segmentbogigen Fenster sowie das polygonale Zeltdach mit den abgewalmten Gauben am Turm.

Im Jahr 2003 wurde das unter Denkmalschutz stehende Gebäude, welches nicht mehr in Betrieb ist, durch die kommunalen Wasserwerke verkauft. Seitdem ist das Gelände mit den historischen Bauten in Privatbesitz.

Unsere Kleingartenanlage hat fünf öffentliche Durchgangswege, die alle von der Döllingstraße zum Lehdenweg führen. Quer durch den Gartenverein (Gang 3) verlief der Ochsengraben, der als natürliches Entwässerungssystem die Weiden und Wiesen von den vorwiegend für den Getreideanbau vorgesehenen Feldern trennte, die sich bis zum Wäldchen hinzogen. Durch die Entstehung des Wohngebietes Neu-Paunsdorf wurde der Ochsengraben nicht mehr benötigt und im Jahr 1989 zugeschüttet. 
Unsere Gartenanlage umfasst 7,12 ha mit 234 Kleingärten. 

     Vereinswiese - Blick zum Vereinshaus

    Vereinswiese - Blick zum Wasserturm

    Gang 3 - ehemaliger Ochsengraben

Für unsere kleinen Besucher bietet sich ein schöner Spielplatz in der Döllingstraße 8, zum Klettern und Schaukeln an. Für die wanderlustigen Besucher ist ein weiterer Fußmarsch durch das anliegende Gebiet des "Grünen Bogen" sehr beeindruckend.

Unser Vereinshaus steht Ihnen für Festlichkeiten und Veranstaltungen zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 0152 28039669.

Erreichen können Sie uns mit der Straßenbahn Linie 7 und 8  sowie Bus Linie 90 – Haltestelle: Barbarastraße oder Straßenbahnhof Paunsdorf. 

Mit gärtnerischen Grüßen
Euer Kleingartenverein Freiland aus Leipzig



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Der Garten ist der letzte Luxus unserer Tage, denn er fordert das,
was in unserer Gesellschaft am kostbarsten geworden ist:
Zeit, Zuwendung und Raum.
Dieter Kienast
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online -- Schaukasten -- online 
Liebe Gartenfreunde, Gartenfreundinnen,
Besucher unserer Kleingartenanlage und an alle Kinder!
  
 Gerne möchte der Vorstand mit Euch einen Kleingartenmarkt am letzten Wochenende im Monat durchführen.

28.07.2024
25.08.2024
29.09.2024
26.10.2024
 
09.00 bis 14.00 Uhr

Verschenken, verkaufen, tauschen von Blumensamen, Jungpflanzen, Gartengeräte,
Krimskrams, Obst und Gemüse.

Für das leibliche Wohl bieten wir an:
-Frisch vom Grill leckere Bratwürste-
-Burger-
-Hausgemachte Gartenlimonade-

Damit die Vereinswiese nicht ungenutzt bleibt, können wir gerne ein
Tischtennisturnier - Wasserspiele und ein gemütliches Beisamensitzen aller Besucher während der Veranstaltung betreiben.

Wenn wir Euer Interesse geweckt haben und Ihr Eure Ernte, Gartenzubehör und Sonstiges für einen guten Zweck unter die Leute bringen wollt,

dann ruft an unter 0152-2803 9669
oder
schreibt an kgv-freiland@gmx.de

Sei es mit einem Stand, einer Spende oder Eurer Mithilfe bei der Veranstaltung.

Der Kleingartenmarkt kann nur stattfinden, wenn sich viele Mitglieder für diese Tage anmelden und Helfer zur Verfügung stehen!

Vielen Dank Euer Vorstand!



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Verbotene Pflanzen im Kleingarten
Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG) sind nachfolgende Bäume, Sträucher und Koniferen in einem Kleingarten nicht erlaubt.

Diese aufgeführten Pflanzen sind wegen ihrer Eigenschaft als Wirtspflanzen für Schaderreger für unsere Kulturpflanzen einer kleingärtnerischen Nutzung, wie im Bundeskleingartengesetz gefordert, nicht erlaubt.

Nadelbäume

Tannen

Zeder

Lärchen

Eiben

Fichten

Erle

Kiefern

Wacholder

Scheinzypressen

Mammutbäume

Affenschwanzbäume

Lebensbäume oder Thujen Ungeeignete Baumform, da höher als 20m.

Durch Verrottung der abfallenden Nadeln erfolgt zwangsläufige Versauerung der Böden.
Wirtspflanzen für Schaderreger. 
Flachwurzler können Gebäude und Wege durch starken Wurzelwuchs beschädigen.

Laubbäume

Eiche

Birke

Ahorn

Esche

Erle

Buche

Weide

Kastanie

Walnuss

Pappel

Ginkgo

Eberesche

Ungeeignete Baumform, da höher als 20m und bereits im kleinen Stadium große Breite.

Deck- und Blütensträucher

Goldregen

Gemeine Hasel

Zierapfel

Hartriegel

Zierkirsche/-apfel 

Erbsenstrauch

Essigbaum

Felsenbirne

Scheinquitte

HaferschleheBocksdorn

Feuerdorn

Rot- und Weißdorn

Zwergmispel

Wacholder aller Art 

Korkenzieherweide 

Weidenbohrer

Mandelbäumchen 

Weymouths-Kiefer

 Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu entfernen, jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen! 

Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang. Hecken aus Koniferen/Zypressen sind nicht gestattet.


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Das Errichten (mauern, betonieren, aufstellen) von Pools über einen Durchmesser von 3,60 Meter ist unzulässig!
Ihre Zulässigkeit in den KGV des SLK ergibt sich aus dem Beschluss des 7. Verbandstages des LSK vom 20.11.2004 – aktuelle Kleingartenordnung. Demnach kann dem Kleingartenpächter das Aufstellen eines nicht ortsfesten Pools, dessen Durchmesser nicht größer als 3,60 m sein darf, durch den KGV als Verpächter genehmigt werden.
Der Kleingartenpächter hat sich die Genehmigung vor dem Aufstellen des Pools beim Vorstand des KGV einzuholen. Dem Antrag ist das schriftliche Einverständnis des/der Nachbarn beizufügen.
Es ist durchaus legitim, dass der KGV Festlegungen dahingehend trifft, dass bspw. die tatsächlich zulässige Größe des Pools von der Größe der Pachtsache abhängig gemacht wird.(Abschnitt 6.3.2. der KGO).
Werden die sich für den betreffenden Kleingartenpächter aus Abschnitt 6 der Rahmenkleingartenordnung des SLK und den hierzu ergangenen Beschlüssen des KGV ergebenden Verpflichtungen verletzt, kann der KGV jederzeit die erteilte Genehmigung widerrufen.
Da der Wasserinhalt des Pools nicht täglich bzw. nicht in kurzen Zeitabständen gewechselt wird, werden diesem vielfach chemische oder andere Zusätze beigefügt. Den umweltrechtlichen Bedingungen und aus gesundheitlichen Gründen folgend, sollte jeder Betreiber eines Pools sich über deren Inhalt Klarheit verschaffen und wie ist das Abwasser zu entsorgen. Es darf nicht in das Erdreich der Kleingartenparzelle abgelassen werden.
Der Vorstand des KGV "Freiland" e.V. handelt im Interesse des Natur- und Umweltschutzes sowie des Gesundheitsschutzes sehr verantwortungsbewusst und kann den Betreiber auffordern einer solchen Anlage auf Verlangen den Nachweis zu erbringen, welche chemischen oder anderen Zusätze und in welcher Menge er diesem Badewasser zuführt und auf welche Weise er den Inhalt umweltgerecht entsorgt.

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Heckenhöhe an Wegen!
Bei den monatlichen Begehungen der Mitglieder der Gartenfachkommission (GFK) des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner (SLK) in den Kleingartenanlagen (KGA) muss immer wieder die Höhe der Hecken beanstandet werden. In den Regelungen einiger Kleingärtnervereine (KGV) sind bereits konkrete Abmessungen für Hecken auf deren Pachtflächen fixiert. Richtschnur ist jedoch die Kleingartenordnung (KGO) des SLK, die jeder Pächter mit Übernahme einer Parzelle als Dokument mit erhält.
In der KGO ist in Pkt. 5.2. eindeutig definiert: „Die Außeneinfriedung der KGA sowie Sichtschutzblenden und Sichtschutzpflanzungen innerhalb der Kleingärten an Sitzflächen dürfen eine Höhe von 1,80 m nicht überschreiten. Einfriedungen zu den Gemeinschaftsflächen und zu den angrenzenden Kleingärten dürfen nicht höher als 1,20 m sein.
Für Neuanpflanzungen sollten nur heimische Gehölze verwendet werden, die von den Vögeln auch als Brutplatz angenommen werden. Dazu zählt die Hainbuche, Kornelkirsche, Rotbuche, immergrüne Hecken, Blütenhecken wie Liebliche Weigelie, Zierquitte und Fingerstrauch. Auch Hecken mit schöner Herbstfärbung und Früchten, wie Kornelkirsche, Graue Strauchmispel, hat der Fachhandel im Angebot und erfreut im Herbst das Auge.

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Der Tierhalter bzw. Tierführer hat dafür zu sorgen, dass mitgeführte Tiere ihre Notdurft nicht auf den Gemeinschaftsflächen und Vereinswegen verrichten. Dennoch abgelagerte Exkremente (Tierkot) sind sofort vom Tierhalter bzw. Tierführer zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Hierzu ist ein geeignetes Hilfsmittel für Aufnahme und Transport mitzuführen.
Das Urinieren der Hunde an den Gartenzäunen sollte zwingend abgestellt werden.


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Wichtiger Hinweis!

Drehen Sie bitte beim verlassen Ihres Gartens den Wasserhahn an der Wasseruhr zu!


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